Häufige Fragen
Bahandle ich auch gesetzlich versicherte Patienten?
Selbstverständlich behandle ich auch gesetzlich versicherte Patienten.
Leider kann ich jedoch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen . Die Kosten müssen Sie i.d.R. privat übernehmen. Somit erhalten Sie mit Ende der Behandlungen von mir eine Rechnung, die mit Sicherheit ehrlich und fair ist. Fragen Sie mich gerne nach meinen Behandlungskosten und lassen Sie sich überraschen, wie erschwinglich gute Therapie sein kein.
Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?
Sofern von Ihrem Arzt schon ein Privatrezept vorliegt, bringen Sie dieses bitte zu Ihrem Ersttermin mit, ebenso wie Ihre Befunde, Röntgenbilder oder sonstige Unterlagen über Ihr Krankheitsbild. Ansonsten brauchen Sie sich um nichts kümmern, Ich stelle Ihnen für Ihre Behandlung gerne Handtücher und Laken zur Verfügung.
Wann kommt eine Notfallbehandlung nicht in Frage?
Ich helfe Ihnen gerne auch am Wochenende oder an Feiertagen mit z.B. akuten
Rückenschmerzen, akuten Muskel- und Gelenkschmerzen, Prellungen…
Die Notfallbehandlung kommt nicht in Frage bei Verdacht auf schwere Erkrankungen oder Verletzungen (Herz Kreislauf System oder anderen innerer Organen, Knochenbrüchen oder bei schweren Nervenverletzungen).
Im Zweifelsfall rufen Sie bitte den Notarzt unter 112 oder wenden Sie sich an die Notaufnahmen der umliegenden Krankenhäuser.